Die Jahreshauptversammlung vom 23.07.2021 hat folgende Satzungsänderung beschlossen:
§9 (1) Entfall der Aushändigung einer Mitgliedskarte
§18 Kündigung kann nur schriftlich an ein Mitglied des Vorstandes bzw. die Geschäftsstelle erfolgen. Sie muss bis spätestens 01.10. des Jahres zugestellt worden sein, um die Mitgliedschaft zum Jahresende zu beenden.
§20 (1) Die ordentliche Mitgliederversammlung wird nur noch alle zwei Jahre (statt jährlich) einberufen.
§23 (1) Das Protokolbuch entfällt.
§§ 25, 29, 30 Vergnügungs- und Schlichtungsausschuss entfallen
§28 Kassenprüfung erfolgt jährlich (statt vierteljährlich)